Ab 2025 verlangt Spanien von Touristen aus Nicht-EU/EWR-Staaten/Schweiz (Drittstaatsangehörige), dass sie bei Kontrollen an den Außengrenzen (Flughäfen, Seehäfen oder Landübergänge aus Nicht-Schengen-Gebieten) einen Nachweis über eine gebuchte Unterkunft vorlegen – sei es ein Hotel, ein Airbnb oder ein Einladungsschreiben (carta de invitación), das von einem Gastgeber ausgestellt wurde, Im Gegensatz dazu können Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Spanien einreisen und werden an den Schengen-Binnengrenzen, z. B. an den gemeinsamen Grenzen mit Frankreich, nicht routinemäßig auf ihre Unterkunft kontrolliert.
Darüber hinaus müssen ab Dezember 2024 alle registrierten Beherbergungsbetriebe in Spanien umfangreiche personenbezogene Daten von jedem Gast erfassen – einschließlich Ausweisdokumente, Kontaktdaten, Zahlungsmethoden und sogar biometrische Identifikatoren – und diese Informationen im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an lokale Polizeidatenbanken übermitteln. Diese Verpflichtung gilt für alle Gäste, unabhängig von ihrer Nationalität, und erstreckt sich auf Hotels, Kurzzeitvermietungen, Campingplätze und andere Unterkünfte.
Wichtige Punkte
- Staatsangehörige von Drittländern: Buchungsnachweis oder Einladungsschreiben nur an externen Schengen-Einreisestellen erforderlich; bei Nichtvorlage werden Geldstrafen fällig.
- EU/EWR/Schweizer Reisende: Von der Kontrolle des Aufenthaltsnachweises an den Binnengrenzen (z.B. Frankreich-Spanien) befreit; Einreise nach Spanien nur mit gültigem Ausweis.
- Erhebung von Gästedaten: Obligatorisch für jeden Gast in allen Unterkünften; die Nichteinhaltung durch die Anbieter kann zu Geldstrafen von bis zu 30.000 € führen.
Reisetipps & nächste Schritte
- Nicht-EU-Besucher: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchungsbestätigung für die Kontrolle bei der Einreise bereit liegt. Wenn Sie bei Freunden übernachten, fordern Sie das Einladungsdokument für das Visum rechtzeitig vor der Reise an.
- EU/EEA/Schweizer Reisende: An Landgrenzen innerhalb des Schengen-Raums (z. B. von Frankreich nach Spanien) ist kein Nachweis erforderlich, aber halten Sie einen gültigen Ausweis bereit.
- Alle Reisenden: Bereiten Sie sich darauf vor, beim Einchecken persönliche Daten preiszugeben; lesen Sie die Datenschutzhinweise des Anbieters, um die Datennutzung zu verstehen.
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Quellen: exteriores.gob.es, apnews.com, travel.state.gov, europa.eu.
